Der erfolgreiche Abschluss der Berufsprüfung berechtigt den Absolventen, den Titel "Florist mit eidg. Fachausweis“ zu führen.
Zur Berufsprüfung zugelassen wird, wer
Prüfungsgebühren
Es wird eine Prüfungsgebühr von ca. CHF 1100.– inkl. Werkstoff und BBT-Gebühr für den Fachausweis erhoben, welche nach bestandener Prüfung den Absolventen vollumfänglich zurückerstattet wird. Die Prüfungsgebühren fallen in die Leistungen des "Berufsbildungsfonds für Gärtner und Floristen" unter der Voraussetzung, dass die Berufsprüfung erfolgreich bestanden wird.
Reform der höheren Berufsbildung
Die höhere Berufsbildung steht zur Zeit in der Reformphase, und per 1. Januar 2011 wird eine neue Prüfungsordnung und Wegleitung für die Berufsprüfung in Kraft treten.
Die Berufsprüfung wird 2010 zum letzten Mal nach dem bisherigen System durchgeführt.