Am 10. Oktober 2007 wurden die neuen Bildungspläne für die 3- beziehungsweise 2-jährige Ausbildung zum Floristen/zur Floristin genehmigt. Die 3-jährige Ausbildung schliesst mit dem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) ab, die 2-jährige mit dem Eidgenössischen Berufsattest (EBA).
Die neuen Bildungspläne sind am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT)