Allgemeines und Rechtliches:
Die berufliche Vorsorge soll, zusammen mit den Leistungen aus AHV/IV, den Pensionierten, Hinterlassenen und Invaliden die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen.
Aufgrund des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) müssen alle Arbeitgeber, die obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmer beschäftigen, einer registrierten Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sein. Die Arbeitgeber tragen für den ordnungsgemässen Vollzug des BVG eine zentrale Verantwortung.
Selbständigerwerbende unterstehen nicht obligatorisch dem BVG und können den Vorsorgeschutz frei wählen.
Unsere Pensionskasse:
Die Pensionskasse Gärtner und Floristen ist im Rahmen der Gemeinschaftsstiftung für berufliche Vorsorge im Schweizerischen Gewerbe eine im Register für berufliche Vorsorge eingetragene Personalvorsorgeeinrichtung.
Mitglied der Pensionskasse Gärtner und Floristen kann werden, wer dem VSG oder dem SFV angehört (oder einem dieser Berufsverbände beizutreten gedenkt). Nur dieser Mitgliederkreis kann sich uns anschliessen. Die Versicherung ist sowohl für die Belegschaft eines Betriebes als auch für Selbständigerwerbende möglich.
Unsere Aufgabe ist die Durchführung der beruflichen Vorsorge für unsere Mitglieder im Rahmen der Gesetzgebung und des
Vorsorgereglements.
Darunter fallen insbesondere:
Ihre Vorteile bei der Pensionskasse Gärtner und Floristen:
Sicherer Profit:
Wir helfen Ihnen, unnötige Kosten zu vermeiden. Denn unsere mit modernen Informatikmitteln ausgestattete Organisation arbeitet effizient und mit günstigem Verwaltungskostensatz.
Unsere PK funktioniert nach dem Prinzip des sog. Beitragsprimats, was bedeutet, dass die Höhe der Leistungen nicht – wie beim Leistungsprimat – zum vornherein nach bestimmten Zielvorgaben definiert sind, sondern die versicherten Leistungen richten sich nach der Höhe der einbezahlten Beiträge. Damit sind bei Stellenantritt keine Einkäufe erforderlich. Es ist jedoch trotzdem jederzeit möglich, die versicherten Leistungen durch Einmaleinlagen zu erhöhen.
Über unsere Versicherungsabteilung erhalten Sie aber noch mehr als reine Versicherungsleistungen: Sie werden individuell, umfassend und objektiv beraten in allen Personenversicherungsfragen. lhre Versicherungen werden ganzheitlich betrachtet. Das bedeutet auch, dass ein einziger Ansprechpartner genügt, um Ihre Versicherungssituation zu erfassen und eventuelle Probleme zu lösen. Die Verbandsausgleichskasse Gärtner und Floristen will mit ihrem Versicherungs-Angebot mithelfen, lebensfähige und gesunde Betriebe zu erhalten und die Kosten durch ein vernünftiges Verhältnis von Preis und Leistungen sowie einem sinnvollen Risk-Management zu senken.
Um eine Lösung in allen Fragen der Vorsorge gezielt finden zu können, sind folgende Fragen zu klären:
Wo liegen die Risiken in jedem individuellen Fall, und werden sie richtig eingeschätzt? Wo liegen die Vorsorgelücken, und wie können sie geschlossen werden? Welche Vorsorgemöglichkeiten stehen offen?
Die Mitarbeiter der Pensionskasse Gärtner und Floristen sind kompetente Fachleute, die auf diese Fragen Antworten haben. Für ihre Abschlüsse erhalten sie keine Provisionen, also drängen sie Ihnen keine Versicherung auf, die Sie nicht brauchen. Im Gegenteil: Ihre Versicherungssituation wird gesamthaft betrachtet und auf Ihre ganz individuellen Bedürfnisse abgestimmt. Sie sollen nicht über- aber auch nicht unterversichert sein. Ihren Steuervorteil beziehen wir in die Überlegungen mit ein.
Den Mitgliedern unserer Trägerverbänden steht der umfassende und kostenlose Beratungsdienst gerne zur Verfügung.
Unsere Pensionskasse unterhält keinen eigentlichen Aussendienst. Wenn Sie an unserem Angebot interessiert sind, so wollen Sie uns bitte kontaktieren. Wir werden Ihnen auf Wunsch eine ausführliche Offerte ausarbeiten, die einen Quervergleich zu Ihrer gegenwärtigen Versicherungslösung oder zu anderen Offerten ermöglicht.