Höhere Fachprüfung HFP
Höhere Fachprüfung
Die Prüfungsordnung über die Höhere Fachprüfung für Floristin / Florist wurde am 26. Juli 2016 in Kraft gesetzt. Der erfolgreiche Abschluss der Höheren Fachprüfung führt zum geschützten Titel
- Floristin mit eidgenössischem Diplom
- Florist mit eidgenössischem Diplom
Alle Infos zum Lehrgang – WZR7
Dies Ausbildung wird aktuell nur in deutscher Sprache abgehalten.
- Prüfung: Montag, 19. April bis Freitag, 23. April 2021
- Ausstellung Diplomarbeiten:
Samstag, 24. und Sonntag, 25. April 2021
- Anmeldefrist: bis spätestens
19. Dezember 2020
- Infoveranstaltung: Donnerstag, 21. Januar 2021,
19 – ca. 21.00 Uhr (PH Zürich)
Zur Höheren Fachprüfung zugelassen wird, wer:
- einen eidgenössischen Fachausweis als Florist/Floristin oder einen gleichwertigen anerkannten Ausweis besitzt;
- seit erfolgreichem Abschluss der Berufsprüfung mindestens ein Jahr im Beruf als Floristin/Florist gearbeitet hat.
Florist/innen mit eidg. Diplom verfügen über die Kompetenz, ein Blumenfachgeschäft nach unternehmerischen Grundsätzen zu führen. Sie sind verantwortlich für das gesamte Tagesgeschäft sowie die Führung des Betriebes und der Mitarbeitenden.