Höhere Fachprüfung HFP
Höhere Fachprüfung (in Revision)
Die Prüfungsordnung über die Höhere Fachprüfung für Floristin / Florist wurde am 26. Juli 2016 in Kraft gesetzt. Der erfolgreiche Abschluss der Höheren Fachprüfung führt zum geschützten Titel
- Floristin mit eidgenössischem Diplom
- Florist mit eidgenössischem Diplom
Dies Ausbildung wird aktuell nur in deutscher Sprache abgehalten.
