10. Juni 2022

Die Vorlage des Arbeitsvertrages wurde überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen sind: eine zusätzliche Ferienwoche ab dem 6. Anstellungsjahr im gleichen Betrieb (die Lehre wird angerechnet), die Einführung von zwei Wochen Vaterschaftsurlaub, die Verlängerung der Probezeit auf drei Monate und dass es bei Sonntagsarbeit an mehr als einem Sonntag im Monat das Einverständnis des oder der Mitarbeitenden braucht. Diese neuen Anstellungsbedingungen gelten ab dem 1. Juli . Lernende, welche das QV erfolgreich absolvieren, können direkt mit diesen Verträge angestellt werden.

Für Mitglieder ist der neue Vertrag gratis im Memberbereich.

Nichtmitglieder können diesen bestellen bei info@florist.ch (6 Ex. CHF 30)