Neue Regeln ab dem Jahreswechsel
Ab nächstem Jahr müssen alle Pflanzen, die ins Freie gesetzt werden können, mit einer Etikette versehen sein, die den Pflanzenpass beinhaltet. Wie dieser genau aussieht, zeigt das Foto. Achten Sie darauf, dass Ihr Lieferant Ihnen nur Ware mit Pflanzenpass zustellt, denn es kann Kontrollen am Verkaufspunkt Blumenladen geben.
Schnittblumen sind von der Passpflicht ausgenommen. Bei Zimmerpflanzen sind nur jene davon befreit, die nicht im Freien überwintern können und keine landwirtschaftlichen Nutzpflanzen sind (also Passpflicht für Zitronen, Oliven, Gewürz-Lorbeer usw.).
Diese neue Regelung betrifft nur den Verkauf vom Gross- an den Zwischenhandel; der Verkauf an den Endkunden ist davon nicht betroffen . Wiederverkäufern wird das Aufbewahren der Pässe mit den Kaufbelegen empfohlen.