
Schutzkonzept
Schutzkonzept: aktualisierte Version
Leider hat es der Schweiz. Gewerbeverband nicht für nötig befunden, uns als Branchenverband Floristik (und SGV-Mitglied!) die Vorgaben und das Muster-Schutzkonzept, die er vermutlich mit BAG und SECO erarbeitet hat, zuzustellen, geschweige denn ein solches Konzept mit uns gemeinsam anzugehen.
Glücklicherweise haben wir auch andere Kontakte, haben gut beobachtet, was in bereits offenen Ladengeschäften üblich ist und konnten so in Zusammenarbeit mit JardinSuisse eine praktisch identische gemeinsame Grund-Lösung erarbeiten.
Das wiederum führte bei Nichtmitgliedern, die sich zahlreich meldeten, zu zwei Reaktionen: die einen werden nun Mitglied und sehen in der Krise den Nutzen eines Verbandes, was wir auch als Lob für unsere Arbeit interpretieren und uns freut. Die anderen sind irritiert, dass wir uns «erfrechen», etwas für ein solches Konzept, das wir mit Mitgliederbeiträgen erarbeitet haben, zu verlangen – und erwarten von uns Solidarität mit ihnen (die wir vorher von der anderen Seite nicht erlebten) – die meisten von denen verwiesen wir schlussendlich an JardinSuisse, wo das Konzept öffentlich einsehbar ist.
Wir haben Ihnen am letzten Montag (nach Zögern, weil wir die Vorgaben des Bundes abwarten wollten) das florist.ch-Schutzkonzept zum Ausfüllen, Anpassen und Umsetzen zugestellt. In zahlreichen Telefonen und Mails konnten wir danach vielen Mitgliedern helfen, sich auf den Re-Start am 27. April vorzubereiten.
Zusammen mit den von uns teilweise organisierten wichtigsten Schutzprodukten (Desinfektionsmitteln, Gesichts-Masken und Plexiglas-Schutzscheiben sind wir nun überzeugt, dass Sie gut vorbereitet an den Start können.
Wichtig: auch Migros, Coop etc. brauchten mehr als 1 Tag Umsetzungspraxis, um das heutige Massnahmenpaket zu erarbeiten und umzusetzen. Von daher erwarten wir nun auch eine gewisse Kulanz gutmeinenden Floristgeschäften gegenüber, die vielleicht erst 90-95% des Solls erreichen in den ersten Tagen! Unser Geschäftsleiter Urs Meier nimmt ab Montag gerne Klagen von Ihrer Seite entgegen, wenn Sie sich von den Behörden schikaniert fühlen sollten.
Was sind nun die Differenzen zwischen der Version 3, die Sie nun seit Montag in Ihrem Betrieb einführen – und der nun vorliegenden definitiven Fassung, Version 4, für den Re-Start?
Es sind dies ganze vier kleine Differenzen, was wiederum zeigt: wir haben den «Puck gecheckt», auch ohne «offizielle Vorgaben»…
- Allgemeines: Schulung Personal (neu im Text, bisher in Begleitmail)
- Hygiene: Desinfektion von Oberflächen, Griffen, Arbeitsgeräten etc. 2x/d (neu OBLIGATORISCH – statt Empfehlung)
- Hygiene: mind. 4x/Tag Arbeitsräume lüften (sofern abgeschlossen) – neu und OBLIGATORISCH
- Kranke MA werden nach Hause geschickt in die Selbst-Isolation (neu und OBLIGATORISCH, aber FÜR Jeden selbstverständlich…)
Es gibt nun zwei Möglichkeiten für Sie: Sie arbeiten mit dem bisher an Ihren Betrieb angepassten Konzept, Version 3 vom 20. April weiter und ergänzen demnächst diese 4 Punkte. Oder Sie nehmen die beiliegende Version 4 vom 22.April – und passen Sie halt nochmals auf Ihren Betrieb an. Es tut uns leid, wir hatten versucht, diese Zusatzschlaufe zu vermeiden, ist uns «dank» zeitlichem Verzug seitens BAG, SECO und SGV aber nicht gelungen.