Höhere Fachprüfung HFP

Höhere Fachprüfung
Die Prüfungsordnung über die Höhere Fachprüfung für Floristin / Florist wurde am 26. Juli 2016 in Kraft gesetzt. Der erfolgreiche Abschluss der Höheren Fachprüfung führt zum geschützten Titel

  • Floristin mit eidgenössischem Diplom
  • Florist mit eidgenössischem Diplom

Alle Infos zum Lehrgang – WZR7

Dies Ausbildung wird aktuell nur in deutscher Sprache abgehalten.

Zulassungsbedingungen

Zur Höheren Fachprüfung zugelassen wird, wer:

  • einen eidgenössischen Fachausweis als Florist/Floristin oder einen gleichwertigen anerkannten Ausweis besitzt;
  • seit erfolgreichem Abschluss der Berufsprüfung mindestens ein Jahr im Beruf als Floristin/Florist gearbeitet hat.

Florist/innen mit eidg. Diplom verfügen über die Kompetenz, ein Blumenfachgeschäft nach unternehmerischen Grundsätzen zu führen. Sie sind verantwortlich für das gesamte Tagesgeschäft sowie die Führung des Betriebes und der Mitarbeitenden.

Kosten

Die Prüfungsgebühr inkl. SBFI-Gebühr für das eidg. Diplom beträgt CHF 2’000.00.

florist.ch behält sich eine weitere Erhöhung ausdrücklich vor.