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Ausbildung zur Floristin/zum Floristen

Florist/in mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ
3-jährige berufliche Grundbildung

Die berufliche Grundbildung Florist/in EFZ dauert 3 Jahre. Die praktische floristische Ausbildung erfolgt im Lehrbetrieb und wird durch überbetriebliche Kurse ergänzt. Der Unterricht an der Berufsfachschule beinhaltet Berufskunde, Allgemeinbildung und Sport. Der Besuch der Berufsfachschule erfolgt an einem Tag pro Woche. Lernende, welche mit der gestalterischen Berufsmatur abschliessen möchten, können sich bei den jeweiligen kantonalen Berufsbildungsämtern und den Berufsfachschulen über die bestehenden Möglichkeiten informieren.

Florist/in mit eidg. Berufsattest EBA
2-jährige berufliche Grundbildung

Die berufliche Grundbildung Florist/in EBA dauert 2 Jahre. Die praktische floristische Ausbildung erfolgt im Lehrbetrieb und wird durch überbetriebliche Kurse ergänzt. An der Berufsfachschule werden die berufskundlichen und allgemeinbildenden Fächer vermittelt. Der Schulbesuch erfolgt an einem Tag pro Woche.

Anschlussmöglichkeit an die Grundbildung Florist/in mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ mit Berufsattest EBA
Mit der erfolgreich abgeschlossenen Grundbildung als Florist/in mit eidg. Berufsattest EBA besteht die Möglichkeit ins 2. Ausbildungsjahr Florist/in mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ einzusteigen.
 
Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen

- Nachweis einer abgeschlossenen beruflichen Grundbildung
Für Personen mit eidg. Fähigkeitszeugnis aus einer bereits abgeschlossenen beruflichen Grundbildung besteht die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung als Florist/in EFZ. Über eine allfällige Verkürzung entscheidet das zuständige kantonale Berufsbildungsamt. In der Regel kann eine Dispensation für die allgemeinbildenden Fächer gewährt werden.

- Berufsabschluss als Florist/in EFZ oder Florist/in EBA nach Art. 32 der Berufsbildungsverordnung BBV
Personen, die über eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung verfügen und davon mindestens 3 Jahre im Bereich der Floristin EFZ/des Floristen EFZ, resp. mindestens 2 Jahre im Bereich der Floristin EBA/des Floristen EBA nachweisen können, können beim Berufsbildungsamt des Wohnsitzkantons ein Gesuch auf Zulassung zum entsprechenden Qualifikationsverfahren stellen.
Für die Aneignung der berufskundlichen und allgemeinbildenden Kenntnisse empfiehlt es sich, die entsprechenden Fächer an der Berufsfachschule zu belegen. Zur Klärung der genauen Voraussetzungen und Abläufe lohnt es sich, frühzeitig mit dem zuständigen Berufsbildungsamt Kontakt aufzunehmen.
 
Internatsmässig geführte Lehrwerkstätten
mit kantonalen Subventionen:


Lehrlingsschule Floristin/Florist
an der Gartenbauschule Oeschberg


3-jährige berufliche Grundbildung Florist/in mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ
Während 1 ½ Jahren erfolgt die Grundbildung intern an der Lehrlingsschule. Die zweite Hälfte der Grundbildung findet als Betriebspraktikum in einem ausgewählten Blumenfachgeschäft statt.

Weitere Informationen:
Kant. Gartenbauschule Oeschberg
3425 Koppigen
Tel. +41 (0)34 413 77 77
www.oeschberg.ch


Floristenschule Lullier

3-jährige berufliche Grundbildung auf französisch
Florist/in mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ

Die Grundbildung setzt sich aus Schulsemestern in Theorie und Praxis sowie diversen Praktika in Blumenfachgeschäften zusammen.
 
Weitere Informationen:
Floristenschule Lullier
1254 Jussy
Tel. +41 (0)22 546 67 10
www.lullier.ch



Wie finde ich eine Lehrstelle?

  • Konsultieren Sie die Lehrstellenbörsen unter www.berufsberatung.ch
  • Nehmen Sie direkt Kontakt auf mit Blumenfachgeschäften und bewerben Sie sich um eine Lehrstelle.
  • Für Fragen und Beratung stehen Ihnen auch die regionalen Sektionen gerne zur Verfügung.

 

Weitere Informationen
Schweizerischer Floristenverband
Elsbeth Rühli
Förliwiesenstrasse 4
8602 Wangen
Tel. +41 (0)44 751 81 76
Fax: +41 (0)44 751 81 71
E-Mail: ausbildung@florist.ch

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