Kategorie: Florist.ch

Am 1. September 2024 tritt die neue Freisetzungsverordnung (FrSV) in Kraft. Die Freisetzungsverordnung und dementsprechend die folgenden Informationen sind sowohl für Betriebe in Produktion und Handel als auch Blumengeschäfte relevant.

Mehr dazu

Wer 2024 eine Lehre als Floristin oder Florist beginnt, wird eine andere Lehr absolvieren als die Jahre zuvor. Die Inhalte und die praktische Arbeit bleiben die gleichen, aber die Ausbildung wird moderner.

Zur Revision

Die Weiterbildungskurse für 2024 finden Sie im aktuellen Weiterbildungsprogramm.

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  • FleuraMetz, cash&carry 2% cash direkt / online 2% Rückerstattung Ende Jahr
  • Opiflor, 2 % im Online-Shop
  • E. C. Fischer, 2% im Online-Shop
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  • ReWa, Floristische Trends GmbH, 2 % im Online-Shop
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