Herzlich willkommen in der Welt der Floristik und herzlich willkommen im Webshop! Es freut uns, dass Sie die neuen, nationalen Lehrmittel ab sofort im Webshop bestellen können.
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Kategorie: Florist.ch
Am 1. September 2024 tritt die neue Freisetzungsverordnung (FrSV) in Kraft. Die Freisetzungsverordnung und dementsprechend die folgenden Informationen sind sowohl für Betriebe in Produktion und Handel als auch Blumengeschäfte relevant.
Wer 2024 eine Lehre als Floristin oder Florist beginnt, wird eine andere Lehr absolvieren als die Jahre zuvor. Die Inhalte und die praktische Arbeit bleiben die gleichen, aber die Ausbildung wird moderner.
Die Weiterbildungskurse für 2024 finden Sie im aktuellen Weiterbildungsprogramm.
Reinschnauen, rein schnuppern und anmelden. PDF
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Nirgends ist es offensichtlicher, dass sich die florist.ch-Mitgliedschaft rechnet als dort, wo Sie täglich einkaufen!
Wenn sie von den 2% Einkaufsrabatten profitieren ergibt sich so bereits bei einer Einkaufssumme von CHF 50‘000/Jahr eine Einsparung von CHF 1‘000 –. Das entspricht einem durchschnittlichen Jahresbeitrag!
«Die Preisvergleiche beziehen sich auf die offiziellen Preislisten / Preisdeklarationen der jeweiligen Partner»
Aktuell bieten folgende Unternehmen exklusiv florist.ch-Mitgliedern Vergünstigungen an:
- Blumenbörse Thun: 2 % auf das gesamte Sortiment
- FleuraMetz, cash&carry 2% cash direkt / online 2% Rückerstattung Ende Jahr
- Opiflor, 2 % im Online-Shop
- E. C. Fischer, 2% im Online-Shop
- Vinzenz Meier, 3 % im Online-Shop
- ReWa, Floristische Trends GmbH, 2 % im Online-Shop
- Schlittler AG, 2% im Shop in Seewen und im Online-Shop

